Aktenvernichtung

Privat räumt man ja von Zeit zu Zeit vielleicht mal seine Akten auf (ähm…), als Selbständiger ist das etwas anders. Gewisse Dinge muss man für eine gewisse Zeit aufbewahren – die meisten 6 oder 10 Jahre lang, wobei man aufpassen muss wann diese Frist beginnt – nämlich nicht mit dem Rechnungsdatum (z.B.), sondern erst mit dem nächsten 1.1. danach (und bei steuerlichen Dingen kommt es dann evtl. noch auf die Wirksamkeit des darauf basierenden Steuerbescheides an…)

Gleichzeitig muss man aufpassen – denn zulange darf man Unterlagen auch nicht aufbewahren, die DSGVO lässt z.B. grüßen

Inzwischen bin ich so lange selbständig dass dieses Jahr das erste Jahr sein wird, wo ich im signifikanten Umfang Unterlagen entsorgen kann / darf (tatsächlich eher darf, das nimmt enorm Platz weg), davor waren es immer nur einzelne Ordner.

So habe ich mir heute einen „Aktenvernichtungsplan“ gemacht. Akten meint übrigens nicht nur papierne Akten, elektronisch fällt da fast noch mehr an (Mails, das Abrechnungssystem etc.pp).