Neue Domainrichtlinien bei der Denic ab 23.10.2009

Domaingrabber rüsten derzeit Ihre Systeme auf, bei Juristen derzeit herrscht Urlaubssperre… Die Denic verändert ihre Domainrichtlinien zum 23.10.2009

Was verändert sich?

  • ein- und zweistellige Domains können registriert werden
  • reine Zifferndomains können registriert werden
  • Domains, die einem KFZ-Kennzeichen entsprechenden können registriert werden

Mal abgesehen davon, dass die Begründung für die bisherigen Restriktionen in meinen Augen nicht unbedingt stichhaltig war ist die Hau-Ruck-Einführung der neuen Richtlinien auch nicht gerade optimal – die meisten Providersysteme dürften für solche Domains nicht vorbereitet sein, müssen also nun binnen kürzester Zeit entsprechend umgerüstet werden.

Dabei ist die Anzahl der möglichen neuen Domains doch im Verhältnis relativ gering – die Chance so eine Domain zu ergattern dabei durch das gewählte Verfahren noch geringer. Ich gehe davon aus, das alle interessanten Domains binnen weniger Minuten weg sein werden….

Danach beginnen dann die Juristen: Markeninhaber, die ihre Domains haben wollen (da auch im realen Leben kurze Kürzel gerne gesehen sind gehe ich davon aus, das es da recht viele Anwärter geben wird), Städte oder Gemeinden, die ihr KFZ-Kennzeichen oder ihre Vorwahl sichern möchten etc…

Selbst wenn man es also geschafft hat sollte man sich nicht zu sicher sein, die entsprechende Domain behalten zu können. Auf der anderen Seite werden es sicherlich auch viele Domaingrabber in der Hoffnung auf den schnellen Euro versuchen – manch einer könnte ja zahlen, dauert der juristische Weg in der Regel doch relativ lange.

Kurzum: ein gewaltiger Aufwand für sehr wenig Ertrag


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