Wie jedes Unternehmen, welches seine Rechnungen primär per Lastschrift einzieht kommt es natürlich auch hier gelegentlich mal vor, dass eine solche zurückbelastet wird.
Nun dürfen die Banken ja ausserhalb von technischen Gründen wie “Widerspruch” oder “Konto erloschen” keine Begründung für die Rücklastschrift angeben, ein “Konto nicht gedeckt” gibt es also nicht.
Fast nicht – das nennt sich nur “Ohne Angaben von Gründen”…
(oder fällt jemand ausserhalb der technischen Begründungen ein Grund für eine Rückbelastung ein?)









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