Domaindaten nicht aktuell – Gefahr des Domainverlustes

Wie wichtig es ist, die Inhaberdaten zu Domains aktuell zu halten zeigt folgender Fall:

Eine Landtagsabgeordnete hat hier auf dem Soziserver Ihre Homepage samt Domain. Registriert wurde sie – was zumindestens für die Dauer eines Wahlkampfes nicht unüblich ist, gerade wenn die Aussichten auf Wahlerfolg vielleicht nicht so klar sind – über die zuständige SPD-Gliederung, da das dann ja sozusagen noch Wahlkampfkosten sind.

Hier aber war der Wahlkampf erfolgreich. Irgendwann in dieser Zeit muss es aber wohl zum Zerwürfnis zwischen der Person, die seinerzeit den Vertrag hier abgeschlossen hatte und besagter Abgeordneter gekommen sein.

Die genauen Umstände sind hier unbekannt, aber der Vertrag wurde gekündigt, da laut Kündigung die Leistungen nicht mehr benötigt werden. Die Domain soll zur Löschung freigegeben werden.

Anlass zum Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Kündigung gab es hier nicht, die Daten von Vertrag und Kündigung waren identisch, selbst die Unterschrift stimmte überein.

Die Kündigung wurde also zum Ende der vereinbarten Kündigungsfrist (was zum Zeitpunkt der Kündigung noch etwa 8 Monate in der Zukunft lag) bestätigt.

Zum Vertragsende wurde dann die Homepage wie auch die Domain gelöscht. Erst als die Abgeordnete hier anrief, weil sie ihre Homepage nicht mehr aufrufen konnte fiel auf, das die Kündigung nicht gewollt war. Zu dem Zeitpunkt war es aber bezüglich der Domain zu spät, irgendetwas auf dem schnellen Weg zu machen, denn die war – wie es leider üblich ist – binnen kürzester Zeit von einem Domaingrabber wegregistriert worden.

Wie gesagt, die genauen Umstände sind hier auch nicht bekannt. Das es da möglicherweise ein Zerwürfnis gegeben hat ist den Medien zu entnehmen, die natürlich auch Wind von der Sache bekommen haben. Dadurch, das die Daten auf dem Stand der Bestellung geblieben waren gab es hier aber keine Chance zu erkennen, das da etwas nicht gewolltes passiert.

Deswegen dringende Empfehlung: Bei Personendomains sollte immer auch die entsprechende Person als Inhaber eingetragen werden (das können wir nicht von uns aus machen, wenn im Vertrag jemand anders steht – dann wissen wir unter Umständen ja gar nicht mal die korrekten Daten). Wenn aus administrativen Gründen jemand anders die Seite betreut und die Mails dazu direkt erhalten soll reicht es aus, wenn die Mail-Adresse dieser Person angegeben wird.

Die Abgeordnete ist übrigens derzeit dabei, auf juristischem Wege die Domain wieder zu erlangen (der Grabber verkennt da meiner nicht juristischen Meinung nach seine juristische Lage).

Soweit möglich, helfen wir dabei natürlich. Die Seite an sich ist derzeit unter einer provisorischen Domain wieder im Netz zu finden. Der Aufwand für alle Beteiligten hätte sich aber leicht vermeiden lassen.


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